Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16887
BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02 (https://dejure.org/2002,16887)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2002 - 1 D 4.02 (https://dejure.org/2002,16887)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 1 D 4.02 (https://dejure.org/2002,16887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Verbale sexuelle Belästigung gegenüber Kolleginnen beim Bundesgrenzschutz; persönliche Lebenskrise; Festigung nach den Taten; Disziplinarmaßnahme: Gehaltskürzung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02
    26 Die jüngere Rechtsprechung des Senats zum Disziplinarmaß bei vergleichbaren Fällen verbaler Belästigungen hat zu einer Kürzung der Dienstbezüge für die Dauer von sechs Monaten (Urteil vom 4. April 2001 BVerwG 1 D 15.00 ) oder von 24 Monaten (Urteil vom 14. Mai 2002 BVerwG 1 D 30.01 ) geführt.

    Andererseits hielt es der Senat jedoch auch im Vergleich zum Verfahren BVerwG 1 D 15.00 für geboten, mit einer Laufzeit von zehn Monaten den erschwerenden Umstand zu berücksichtigen, das der Beamte als Vorgesetzter versagt hat.

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02
    28 Der Kürzungsbruchteil von einem Zehntel entspricht bei Beamten des höheren Dienstes dem Regelfall (stRspr seit dem Urteil vom 21. März 2001 BVerwG 1 D 29.00 ).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02
    23 Ein Beamter, der innerhalb des Dienstes oder bei Zusammenkünften mit Kollegen nach Dienstende Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sexuell belästigt, verletzt in schwerwiegender Weise Würde und Ehre der Betroffenen und stört den Dienstfrieden (Urteile vom 12. Juni 2001 BVerwG 1 D 39.00 und vom 12. November 1997 BVerwG 1 D 90.95 ).
  • BVerwG, 14.05.2002 - 1 D 30.01
    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02
    26 Die jüngere Rechtsprechung des Senats zum Disziplinarmaß bei vergleichbaren Fällen verbaler Belästigungen hat zu einer Kürzung der Dienstbezüge für die Dauer von sechs Monaten (Urteil vom 4. April 2001 BVerwG 1 D 15.00 ) oder von 24 Monaten (Urteil vom 14. Mai 2002 BVerwG 1 D 30.01 ) geführt.
  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 39.00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexueller Belästigung, Rückfall in

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 4.02
    23 Ein Beamter, der innerhalb des Dienstes oder bei Zusammenkünften mit Kollegen nach Dienstende Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sexuell belästigt, verletzt in schwerwiegender Weise Würde und Ehre der Betroffenen und stört den Dienstfrieden (Urteile vom 12. Juni 2001 BVerwG 1 D 39.00 und vom 12. November 1997 BVerwG 1 D 90.95 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 1 B 174/22

    Disziplinarverfügung wegen sexueller Belästigung

    Der auf dieser Grundlage gerechtfertigte Vorwurf einer vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangenen Straftat nach § 184i Abs. 1 StGB zu Lasten der KolleginZOSin T. ist bereits für sich genommen geeignet, die Annahme eines Dienstvergehens (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BBG) in der Form eines Verstoßes gegen § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG zu stützen, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte - vgl. insoweit etwa BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 -, juris, Rn. 26 ff. (verbale sexuelle Belästigung einer dunkelhäutigen Reinigungskraft im Dienstgebäude), vom 22. Oktober 2002 - 1 D 4.02 -, juris, Rn. 22 ff. (verbale sexuelle Belästigungen, Legen der Arme um Kopf und Schultern der betroffenen Frau); ferner - einen Soldaten betreffend - BVerwG, Urteil vom 6. April 2017- 2 WD 13.16 -, juris, Rn. 105 ff. (verbale sexuelle Belästigung) - und daher regelmäßig und auch hier eine fristlose Entlassung des Beamten nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BBG rechtfertigt.
  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    Die Pflichtenstellung nach § 54 Satz 3 BBG geht insofern über diejenige nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BeschSchG hinaus, als das Verbot sonstiger sexueller Belästigungen mit innerdienstlichen Auswirkungen nicht an das Merkmal der "Erkennbarkeit" der Ablehnung anknüpft (stRspr, z.B. Urteil vom 4. April 2001 BVerwG 1 D 15.00 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 27 und Urteil vom 22. Oktober 2002 BVerwG 1 D 4.02 ).
  • VG Ansbach, 28.11.2019 - AN 13a D 18.02106

    Dienstvergehen durch sexuelle Äußerungen als Vorgesetzter

    Auch könne das Verhalten des Klägers nicht mit den Fällen sexueller Belästigung innerhalb des Bundesgrenzschutzes verglichen werden, in denen durch das Bundesverwaltungsgericht eine Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme festgesetzt worden sei (U. v. 14.05.2002 - 1 D 30/01 -, U. v. 22.10.2002 - 1 D 4/02 -).

    Bei der nach diesen Grundsätzen zu bestimmenden Disziplinarmaßnahme ist zwar einerseits zu Gunsten des Klägers zu sehen, dass es zu keinen körperlichen Übergriffen gegenüber Frau ... gekommen ist, wie dies beispielsweise in den Disziplinarverfahren der Fall war, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2002 - 1 D 4/02 - und vom 14. Februar 2007 - 1 D 12/05 - waren.

  • VG Berlin, 25.10.2006 - 7 A 79.06

    Verwaltungsgericht bestätigt fristlose Entlassung eines Bundespolizeibeamten

    Die beamtenrechtliche Pflichtenstellung gem. § 54 Satz 3 BBG geht über jene nach § 2 BSchG noch insofern hinaus, als das Verbot sexueller Belästigungen mit innerdienstlichen Auswirkungen nicht an das Merkmal der Erkennbarkeit anknüpft (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2002, 1 D 4/02, zitiert nach juris).

    Allerdings zeigt der Vergleich mit zahlreichen entschiedenen Fällen verbaler sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, dass ein solches Verhalten auch in Fällen mit zugunsten des Beamten zu berücksichtigenden Umständen zumindest eine Kürzung der Dienstbezüge nach sich zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2002, 1 D 4/02, mit weiteren Nachweisen).

  • VG München, 19.04.2021 - M 19L DK 20.6656

    Kürzung der Dienstbezüge wegen mehrfacher sexueller Belästigung untergebener

    Im Fall zweimaliger, insbesondere verbaler, sexueller Belästigung durch einen Beamten kürzte das Bundesverwaltungsgericht die Dienstbezüge für zehn Monate (BVerwG, U.v. 22.10.2002 - 1 D 4.02 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht